Steuern und Kryptowährungen verschenken: Geburtstag, Weihnachten, Hochzeit oder ein einfaches „Danke“: Es gibt so viele schöne Anlässe, jemandem eine Freude zu machen.
Und immer mehr Menschen stellen sich die Frage: Kann ich auch Kryptowährungen verschenken – oder mich beschenken lassen? Die Antwort: Ja, klar! Aber (natürlich) kommt auch hier das Thema Steuern und Kryptowährungen ins Spiel.
Denn egal, ob Bitcoin oder andere Kryptowährungen – sobald ein Geschenk den Besitzer wechselt, kann das in einigen Ländern steuerliche Auswirkungen haben. Und genau darüber sprechen wir heute. Locker, verständlich und ohne steuerliche Fachsimpelei. Viel Spaß beim Lesen 🧡
Steuern und Kryptowährungen verschenken: Krypto als Geschenk – eine moderne Art der Wertschätzung
Ob ein kleiner Bitcoin-Anteil zur Geburt des Enkelkindes, ein NFT zum Jahrestag oder Kryptowährungen zur Hochzeit – Kryptowährungen haben längst ihren Weg in die Welt der Geschenke gefunden. Sie sind digital, zeitlos, oft im Wert steigend und bringen (ganz nebenbei) auch noch ein Stück Zukunft in jedes Geschenkpaket.
Doch wie sieht das Ganze steuerlich aus? Gerade, wenn es um Steuern und Kryptowährungen geht, sind viele unsicher: Was muss ich beachten? Gibt’s Freibeträge? Und muss ich sowas wirklich beim Finanzamt melden?
Die Antwort hängt ganz stark davon ab, in welchem Land du wohnst – und wie nah du mit der Person verwandt bist, der du etwas schenkst oder von der du beschenkt wirst.
🇩🇪 Deutschland: Krypto verschenken? Aber bitte mit Anmeldung
In Deutschland gibt es die sogenannte Schenkungssteuer. Und die kann – je nach Höhe des Geschenks und Verwandtschaftsverhältnis – relevant werden.
Was viele nicht wissen: Sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte sind steuerlich betroffen. Das bedeutet: Schenkst du jemandem Kryptowährungen und überschreitest eine bestimmte Grenze, dann kann das steuerlich gemeldet und unter Umständen auch versteuert werden müssen.
Aber keine Sorge: Es gibt Freibeträge. Und die sind gar nicht mal so niedrig – vor allem bei engen Familienmitgliedern. Solange du innerhalb dieser Grenzen bleibst, ist alles gut. Überschreitest du sie jedoch, kommt die Steuer ins Spiel. Der Steuersatz? Variiert je nach Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem.
💡 Wichtig zu wissen: Du solltest größere Kryptogeschenke unbedingt beim Finanzamt melden – einfach, um auf der sicheren Seite zu sein. Eine kleine Geste wie ein paar Satoshis zum Geburtstag? Kein Problem. Aber größere Summen – da lieber einmal zu viel als zu wenig nachfragen oder sich beraten lassen.
Hier kannst du die Gesetzlichen Regelungen zur Schenkungssteuer nochmal nachlesen.
🇦🇹 Österreich: Schenken erlaubt – aber nicht gegen Leistung
In Österreich sieht das Ganze deutlich entspannter aus. Hier gibt es keine klassische Schenkungssteuer, weder für denjenigen, der schenkt, noch für denjenigen, der etwas erhält. Das heißt: Du kannst deinen Kindern, Enkeln oder Freunden Kryptowährungen schenken – ganz ohne steuerliche Konsequenzen.
Aber: Es darf keine Gegenleistung erbracht werden. Sprich: „Ich schenke dir Bitcoin, und du hilfst mir beim Umzug“ – das wäre schon problematisch. Solche „Schenkungen“ können als Tauschgeschäft gewertet werden – und da sieht die steuerliche Welt gleich wieder anders aus.
Steuern und Kryptowährungen verschenken – Auch hier gilt: Schenken ja, aber bitte mit einem gesunden Maß und ohne Gegenleistung.
🇨🇭 Schweiz: Kantone, Regeln & Ausnahmen
In der Schweiz wird’s ein bisschen individueller. Denn hier entscheidet der Kanton, wie mit Steuern und Kryptowährungen bei Schenkungen umgegangen wird. Einige Kantone haben großzügige Freibeträge, andere wiederum verlangen ab bestimmten Summen eine Steuer.
In manchen Regionen sind Schenkungen an enge Familienmitglieder komplett steuerfrei. In anderen wiederum fallen geringe Steuern an – der Steuersatz kann dabei durchaus variieren. Wichtig ist hier: Informiere dich genau, was in deinem Wohnkanton gilt. Und bei Unsicherheiten: Frag lieber einmal deinen Steuerberater – gerade bei größeren Beträgen ist das eine kluge Entscheidung.

🎯 Wichtige Grundregeln für Kryptogeschenke
Steuern und Kryptowährungen verschenken – Egal, ob du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebst – ein paar Grundregeln gelten immer:
- Dokumentiere deine Schenkungen.
Notiere dir, wann, wie viel und an wen du etwas geschenkt hast. Das hilft dir später, wenn Nachfragen kommen – oder falls du selbst deine Steuererklärung vorbereitest. - Keine Gegenleistung.
Wenn du schenkst, dann bitte wirklich aus freien Stücken. Alles andere kann steuerlich als Tausch gelten. - Bleib im Rahmen.
Kleine Geschenke sind meist unproblematisch. Aber sobald es um größere Summen geht: Augen auf! - Informiere dich über dein Land.
Jeder Staat hat seine eigenen Regelungen zu Schenkungen – und die gelten auch für digitale Vermögenswerte.
🎁 Krypto schenken – mit Herz und Verstand
Kryptowährungen zu verschenken ist nicht nur modern, sondern auch eine spannende Art, jemanden in die digitale Welt einzuführen. Ein bisschen Bitcoin statt eines Gutscheins – das ist nicht nur kreativ, sondern auch langfristig gedacht.
Und solange du dir bewusst bist, wie „Steuern und Kryptowährungen“ bei Geschenken zusammenhängen, steht dem digitalen Geschenkeregen nichts mehr im Weg.
🧡 Fazit zum Thema: Steuern und Kryptowährungen verschenken
Du kannst Kryptowährungen verschenken – und dich beschenken lassen. In vielen Fällen ist das steuerlich unkompliziert, vor allem bei kleineren Beträgen und engen Verwandten. Doch wie immer gilt: Wissen schützt. Und bei größeren Summen lohnt sich eine individuelle Beratung oder der Blick in die Steuergesetze deines Landes.
Ob zur Hochzeit, zum Geburtstag oder einfach so – digitale Geschenke sind gekommen, um zu bleiben. Und mit einem klaren Blick auf „Steuern und Kryptowährungen“ kannst du dabei ganz entspannt und bewusst schenken.
Falls du gerne in die Welt von Bitcoin und Kryptowährungen einsteigen möchtest, dann begleite ich dich gerne in meinen Onlinekursen.
Alles Liebe,
deine Caro 🧡
P.S.: Mehr zum Thema Bitcoin und Kryptowährungen für Anfänger findest du auch auf meinem Youtube-Kanal, bei Spotify oder hier auf meinem Blog im 1. Beitrag – Steuern und Kryptowährungen.
Haftungsausschluss zum Thema Steuern und Kryptowährungen verschenken: Die in diesem Blogbeitrag enthaltenen Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Vorschriften empfehle ich dir, dich an einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.