Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB`s

CAROLIN DOERING LLC
Vertreten durch: Carolin Döring
Geschäftssitz: 23160 Fashion Dr Ste 218, Estero, FL 33928, USA
Telefon: +49 159 01140592
E-Mail: info (at) carolindoering.com

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der CAROLIN DOERING LLC, vertreten durch Carolin Döring – nachfolgend „Auftragnehmerin“ – und ihren Auftraggebern über die Erstellung, Strukturierung, Bearbeitung und Pflege von Revisionsunterlagen sowie damit zusammenhängende Dokumentationsleistungen.

1.2. Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1. Die Auftragnehmerin unterstützt insbesondere TGA-Unternehmen, ausführende Unternehmen und Projektverantwortliche bei der Erstellung, Strukturierung, Pflege und Fertigstellung projektbezogener Revisionsunterlagen.

2.2. Je nach individueller Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil des Auftrags sein:

  • Aufbau von Ordner-, Datei- und Dokumentationsstrukturen,
  • Erstellung von Inhaltsverzeichnissen, Deck- und Trennblättern,
  • Sichtung, Sortierung und Zuordnung vorhandener Unterlagen,
  • Zusammenstellung von Datenblättern, Betriebs- und Wartungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Prüf- und Messprotokollen sowie sonstigen Nachweisen,
  • Erstellung und Pflege von Komponenten-, Fabrikats- und EuV-Übersichten,
  • Kennzeichnung fehlender Unterlagen,
  • Einarbeitung nachgereichter oder geänderter Dokumente,
  • laufende Pflege des Dokumentationsstands,
  • formale Prüfung auf Vollständigkeit entsprechend der vom Auftraggeber bereitgestellten Vorgaben,
  • Vorbereitung der Revisionsunterlagen für die Übergabe.

2.3. Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer sonstigen Vereinbarung der Parteien.

2.4. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder projektbezogener Erfolg, insbesondere die Abnahme eines Bauvorhabens, die Freigabe einer Schlussrechnung oder deren Bezahlung, ist nicht geschuldet.

2.5. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen grundsätzlich digital und remote. Eine Tätigkeit vor Ort bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3. Abgrenzung der Leistung

3.1. Die Auftragnehmerin übernimmt die organisatorische, dokumentarische und administrative Bearbeitung der Revisionsunterlagen. Eine technische Planung, Fachplanung, Bauüberwachung, Prüfung der fachtechnischen Richtigkeit ausgeführter Arbeiten oder sonstige Ingenieur- oder Architektenleistungen sind nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.2. Die Auftragnehmerin darf grundsätzlich auf die inhaltliche und technische Richtigkeit der vom Auftraggeber, dessen Mitarbeitern, Nachunternehmern, Herstellern, Lieferanten oder sonstigen Projektbeteiligten bereitgestellten Angaben und Dokumente vertrauen.

3.3. Eine eigenständige fachtechnische Prüfung von Datenblättern, Berechnungen, Prüfprotokollen, Herstellerangaben, Konformitätserklärungen, Planunterlagen oder sonstigen technischen Dokumenten ist nicht geschuldet.

3.4. Die Auftragnehmerin übernimmt insbesondere keine Verantwortung dafür, dass erforderliche Unterlagen durch Projektbeteiligte tatsächlich erstellt, unterschrieben, freigegeben oder rechtzeitig bereitgestellt werden.

3.5. Erkennbare Unvollständigkeiten, fehlende Dokumente oder offensichtliche Unstimmigkeiten werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs gekennzeichnet bzw. dem Auftraggeber mitgeteilt.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Dokumentationsvorgaben, Matrizen, Leistungsverzeichnisse, Planunterlagen, Zugänge und sonstigen projektrelevanten Angaben zur Verfügung.

4.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Informationen und Dokumente vollständig und inhaltlich richtig sind und von der Auftragnehmerin für den vereinbarten Zweck verarbeitet werden dürfen.

4.3. Fehlende Unterlagen, erforderliche Entscheidungen und Rückfragen sind vom Auftraggeber bzw. den zuständigen Projektbeteiligten innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten.

4.4. Verzögerungen, die aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Bearbeitungsfristen entsprechend.

4.5. Hierdurch entstehender zusätzlicher Bearbeitungsaufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Fehlende Unterlagen und Nachforderungen

5.1. Stellt die Auftragnehmerin im Rahmen der Bearbeitung fest, dass für die Revisionsdokumentation erforderliche Unterlagen fehlen, werden diese – soweit vereinbart – dokumentiert bzw. gekennzeichnet.

5.2. Die Beschaffung oder Nachforderung fehlender Unterlagen bei Herstellern, Lieferanten, Nachunternehmern oder sonstigen Projektbeteiligten erfolgt nur, wenn dies Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.

5.3. Die Auftragnehmerin kann nicht gewährleisten, dass angeforderte Unterlagen von Dritten vollständig, fachlich korrekt oder innerhalb bestimmter Fristen bereitgestellt werden.

6. Termine und Projektfristen

6.1. Bearbeitungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart wurden.

6.2. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers und der jeweiligen Projektbeteiligten.

6.3. Werden Unterlagen verspätet bereitgestellt, Projektanforderungen geändert oder zusätzliche Leistungen beauftragt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen.

6.4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

7. Abnahme des Bauprojekts und Schlussrechnung des Auftraggebers

7.1. Soweit die Übergabe vollständiger Revisionsunterlagen Voraussetzung für die Abnahme eines Bauvorhabens, die Freigabe von Leistungen, die Stellung einer Schlussrechnung oder deren Bezahlung ist, bleibt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Voraussetzungen beim Auftraggeber.

7.2. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie dafür, dass durch ihre Tätigkeit eine Abnahme, Freigabe, Rechnungsstellung oder Zahlung durch Auftraggeber, Bauherren, Betreiber oder sonstige Dritte zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt.

7.3. Verzögert sich die Fertigstellung der Revisionsunterlagen aufgrund fehlender oder verspätet bereitgestellter Unterlagen, Freigaben oder Informationen, die nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, haftet die Auftragnehmerin nicht für daraus resultierende Verzögerungen der Projektabnahme, Rechnungsstellung oder Zahlung.

8. Vergütung und Zeiterfassung

8.1. Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vergütung vereinbart wurde.

8.2. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten.

8.3. Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag vereinbarte Stundensatz.

8.4. Zum abrechenbaren Zeitaufwand gehören sämtliche unmittelbar mit der vereinbarten Leistung verbundenen Tätigkeiten, insbesondere Sichtung, Sortierung, Recherche, Bearbeitung, Dokumentation, Kommunikation und Abstimmung.

8.5. Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

8.6. Rechnungen können in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.

8.7. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

9. Zusatzleistungen und Änderungen

9.1. Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden zusätzlich nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

9.2. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen der Dokumentationsstruktur, neue Vorgaben des Auftraggebers oder dessen Auftraggebers, zusätzliche Gewerke, zusätzliche Dokumente sowie erneute Bearbeitungen aufgrund geänderter oder nachgereichter Unterlagen.

9.3. Wesentliche Erweiterungen des Leistungsumfangs können eine Anpassung vereinbarter Fertigstellungstermine erforderlich machen.

10. Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber

10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm zur Prüfung oder Freigabe übermittelte Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist zu kontrollieren und erkennbare Fehler oder Änderungswünsche mitzuteilen.

10.2. Die endgültige Freigabe und Verwendung der Revisionsunterlagen gegenüber Bauherren, Auftraggebern, Betreibern, Behörden oder sonstigen Dritten erfolgt durch den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.3. Nachträgliche Änderungen aufgrund neuer oder geänderter Projektinformationen werden nach Zeitaufwand vergütet.

11. Kommunikation und Datenübermittlung

11.1. Die Kommunikation und Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich elektronisch über E-Mail sowie über im jeweiligen Projekt vereinbarte Kommunikations-, Cloud- oder Projektplattformen.

11.2. Der Auftraggeber stellt erforderliche Zugänge und Berechtigungen rechtzeitig zur Verfügung.

11.3. Änderungen von Ansprechpartnern, Zugängen oder sonstigen für die Projektbearbeitung relevanten Umständen sind der Auftragnehmerin rechtzeitig mitzuteilen.

12. Speicherung und Datensicherung

12.1. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Projektunterlagen nach Abschluss des Auftrags dauerhaft aufzubewahren, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

12.2. Der Auftraggeber ist für die dauerhafte Archivierung und Sicherung der finalen Revisionsunterlagen verantwortlich.

12.3. Werden Dokumente unmittelbar in Systemen oder Cloudspeichern des Auftraggebers oder eines Drittanbieters bearbeitet, übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung für deren dauerhafte Verfügbarkeit, Datensicherung oder technische Funktionsfähigkeit.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

13.2. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

13.3. Zugriff auf vertrauliche Daten erhalten nur Personen, deren Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist und die entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

13.4. Projektunterlagen, Pläne, technische Dokumentationen, Kalkulationen, Kundendaten und sonstige nicht öffentlich bekannte Projektinformationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit verwendet.

14. Haftung

14.1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

14.3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die fachtechnische Richtigkeit von Informationen, Unterlagen und Dokumenten, die vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellt wurden, soweit die Fehlerhaftigkeit für die Auftragnehmerin im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit nicht erkennbar war.

14.5. Für Verzögerungen oder Schäden, die daraus entstehen, dass erforderliche Unterlagen, Informationen, Freigaben oder Entscheidungen nicht rechtzeitig durch den Auftraggeber oder andere Projektbeteiligte bereitgestellt werden, haftet die Auftragnehmerin nicht, soweit sie diese Umstände nicht zu vertreten hat.

14.6. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

15. Laufzeit und Kündigung

15.1. Projektbezogene Einzelaufträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.

15.2. Bei laufenden Vereinbarungen richtet sich die Kündigungsfrist nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

15.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Referenznennung

16.1. Die Nennung des Auftraggebers, des Bauherrn, des Projekts oder die Verwendung von Projektinformationen zu Referenz- oder Marketingzwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweils Berechtigten.

17. Sonstiges

17.1. Personenbezogene Daten, die zur Begründung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

17.2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Auftrags bzw. Leistungsumfangs sollen in Textform festgehalten werden.

18. Schlussbestimmungen / Recht / Gerichtsstand

18.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

18.2. Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

18.3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

18.4. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis richtet sich, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand nach dem Sitz von der Auftragnehmerin in Florida, Estero, USA.

18.5. Der Vertragstext kann hier https://carolindoering.com (PDF-Version) heruntergeladen und gespeichert werden.